Entscheidend für die Lösung eines Problems ist der
richtige erste Schritt. Die alltägliche anwaltliche Praxis zeigt immer wieder: muss ein Fall vor Gericht entschieden werden, ist eine klare Strategie das feste Fundament für einen sicheren Erfolg. Oft versuchen Mandanten "auf eigene Faust" Ihren Fall zu lösen. Leider unterlaufen dem juristischen Laien dabei leicht grobe, oft unumkehrbare, taktische Fehler. Das hat, im günstigsten Fall, zur Folge, dass unnötig hohe Kosten entstehen und, im schlechtesten Fall, dass ein Verfahren verloren wird.
Auch über Erfolg oder Misserfolg einer Vaterschaftsanfechtung entscheidet letztendlich ein Gericht. Diese Entscheidung hängt maßgeblich davon ab,
wie der Sachverhalt des (Schein-) Vaters vorgetragen wird.
Das deutsche Recht bietet ausreichend Fallstricke, um selbst einen auf den ersten Blick klaren Fall bei falschem Vorgehen problematisch werden zu lassen - und gegebenenfalls sogar auch noch zu verlieren.
Leider scheint es so, als ob viele (Schein-) Väter der Ansicht sind,
ein negativer Vaterschaftstest ist das alles entscheidende Kriterium der Vaterschaftsanfechtung. Weit gefehlt! Neben medizinisch-technischen "Fallstricken" wird ein solcher Test
vor Gericht lediglich als
ein Indiz unter vielen angesehen - das Testergebnis allein hat
keine Aussagekraft. Und ein heimlich eingeholtes Abstammungsgutachten kann zusätzlich gegen den (Schein-) Vater verwandt werden!
Am 01. April 2008 trat ein neues Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung in Kraft. Mit diesem neuen Gesetz steht zu erwarten, dass es auch Veränderungen hinsichtlich der Vaterschaftsanfechtung geben wird. Wir haben versucht für Sie zu recherchieren,
welche Änderungen eintreten könnten. Allerdings wird erst die Rechtssprechung der nächsten Monate und Jahre zeigen, welche endgültigen Auswirkungen wirklich eintreten werden.
Sollten Sie Fragen oder Probleme hinsichtlich der Vaterschaftsanfechtung haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Sie können sich - kostenlos und unverbindlich - als Nutzer der Rechtsanwaltskanzlei Leib registrieren und uns über einen Fragebogen oder per e-Mail Ihr Problem schildern. So Sie Interesse haben, ist eine komplette Bearbeitung Ihres Falls durch uns möglich - deutschlandweit.