Vaterschaftstest anfechten
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Vaterschaftstest
(Abstammungsgutachten)

Anfechten eines Vaterschaftstests

Was ist eine Anfechtung?
  • Mit "Anfechtung" wird die nachträgliche Beseitigung einer Willenserklärung bezeichnet.
Was ist ein Vaterschaftstest?
  • Ein Vaterschaftstest ist eine spezielle Form des Abstammungsgutachtens mit dem Ziel, die verwandtschaftliche Beziehung eines Vaters zu einem Kind zu untermauern oder zu widerlegen.
Das Problem:
  • Ein Abstammungsgutachten basiert auf einer wissenschaftlichen Untersuchung, durchgeführt auf Grundlage des aktuellen Wissensstandes. Diese Gutachten ist absolut neutral gegenüber jeder Form der Subjektivität. Auch die sich an die laborchemischen Untersuchungen anschließenden statistischen Berechnungen stehen außerhalb jeder subjektiven Beeinflussung. Selbst das am Ende des Test abgegebene verbale Prädikat ist nicht nach Gutdünken von einem Menschen formuliert, sondern folgt festgesetzten nachvollziehbaren Kriterien und richtet sich ausschließlich nach dem vorab auf Basis der laborchemischen Tests ermittelten statistischen Wertes. Eine Anfechtung richtet sich jedoch – nach dem Sinn des Wortes – gegen eine abgegebene Willenserklärung.
Folge:
  • Da es sich, wie oben dargelegt, bei einem Vaterschaftstest nicht um eine Willenserklärung handelt, eine Anfechtung sich aber nur gegen eine Willenserklärung richten kann, ist ein Vaterschaftstest nicht anfechtbar.
Praktisch bedeutet das, dass ein einmal durchgeführtes Abstammungsgutachten nicht "aus der Welt geschafft" werden kann.

Jedoch sind Sie einem einmal durchgeführten Vaterschaftstest nicht hilflos ausgeliefert. Da es bei diesen Tests eine Reihe von Fehlermöglichkeiten geben kann, haben Sie immer die Möglichkeit, einen neuerlichen Test anzustreben. Ein Gericht wird sich dem, ausgenommen, Sie bring absolut abwegige Beweggründung zur Begründung der neuerlichen Testdurchführung an, nicht entgegenstellen.

Zu empfehlen ist dabei, dass
  • ein neuerlicher Test möglichst an neu entnommenem Probenmaterial durchgeführt werden sollte (um eventuell ursprünglich stattgehabte Verwechslungen der Proben aufzudecken). Weiterhin
  • sollte die neuerliche Untersuchung möglichst nicht von dem selben Labor durchgeführt werden, welches den ursprünglichen Test bearbeitete – nicht aus Misstrauen dem Labor gegenüber, sondern um ggf. vorhandene interne Laborfehler auszuschließen (die allerdings sehr, sehr selten sind!).
  • Besonders wichtig ist es, dass Sie, um Fehlermöglichkeiten innerhalb der beim ersten Gutachten verwendeten Labormethode sicher auszuschließen, auf ein anderes Testverfahren als das ursprüngliche ausweichen (zum Beispiel jetzt den Test an Blutgruppen und Bluteiweißen durchführen lassen).
Allgemein ist aber festzustellen, dass ein "die Vaterschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit ausschließender" Test mit logischen Argumenten eher infrage zustellen ist und auf ein neurliches Gutachten gedrängt werden kann als ein Abstammungsgutachten, dass die Vaterschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit belegt. Zwar gibt es eine wissenschaftliche Untersuchung, die gerade bei "die Vaterschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit belegenden" Ergebnissen unter Verwendung der STR-Methode auf Fehlerquellen hinweist. [ 29 ] Andererseits sollten Sie sich aber auch überlegen, ob eine Vaterschaft wirklich so ausgeschlossen ist wie sie annehmen. Spermien können einen längeren Zeitraum außerhalb des Körpers ihre Zeugungsfähigkeit behalten und auch selbständig erstaunlich weite Wegstrecken zurücklegen – vaginaler Geschlechtsverkehr mit der Kindsmutter ist keine zwingende Voraussetzung, um ein Kind zu zeugen.



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