Gerichtsurteile zur Vaterschaftsanfechtung
- Rechtsirrtum bei Frist zur Anfechtung - nach BGB § 1594 v. OLG Köln, 13.11.1996 - 16 W 75/96
- Anforderungen bei Zeugung nach Sterilisation - nach BGB §§ 1592 und 1600 v. OLG Thüringen, 28.2.1996 - 7 U 20/95
- Kenntnis der Umstände der Unehelichkeit bei Anfechtung der Abstammung - nach BGB § 1594 v. BGHZ 9/337
- Anforderung an den Verdacht im Hinblick auf Anfechtungsfrist - nach BGB § 1600b v. OLG Frankfurt, 8.7.1999 - 1 UF 38/99
- Wirkung der Einwilligung zur Fremdinsemination - nach BGB §1600 v. OLG Celle, 20.2.2001 - 15 WF 38/101
- Anfechtungsfrist bei einem bekannten intimen Verhältnis der Mutter - nach BGB §1600b v. OLG Karlsruhe, 3.8.2000 - 2 WF 98/00
- Neubeginn der Anfechtungsfrist - nach BGB §1600b v. OLG Köln, 11.1.2001 - 14 UF 81/00
- Vaterschaftsanfechtung nach heimlichem Vaterschaftstest - nach BGB §§1592, 1599, 1600b, OLG Koblenz, 23.2.2006, 7 UV 457/05
- Beginn der Anfechtungsfrist - nach BGB § 1600b I und EGBGB Art. 19 I v. OLG Karlsruhe, 3.9.1998 - 2 U 2/98
Für Fragen zur Vaterschaftsanfechtung stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Bitte zögern Sie nicht! Gerade bei einer Vaterschaftsanfechtung ist es wichtig, zügig und bestimmt zu handeln um die Fristen, die jetzt auch bei Ihnen, wo Sie dies lesen, bereits laufen, nicht verstreichen zu lassen.
Wir versuchen auf dieser Webseite, Sie allumfassend zum Thema der Vaterschaftsanfechtung zu informieren. Gerade aber die praktische Durchführung des Vorgangs, um nicht mehr Scheinvater zu sein (die Vaterschaftsanfechtung durch den Vater respektive Scheinvater), birgt eine Vielzahl juristischer Fallstricke. Übersehen Sie diese, scheiter Ihre Anfechtung - bei der Vaterschaftsanfechtung oft unumkehrbar. Nicht zuletzt kann ein nicht schlüssig formulierter Antrag, selbst wenn Sie selber über das nötige juristische Wissen verfügen, Ihnen aber die Erfahrung aus der alltäglichen Praxis fehlt, alle Ihre Bemühungen zunichtemachen. [Kontakt]