Die Vaterschaft
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Vaterschaft

Derzeit ist die Vaterrolle durch drei Kriterien gekennzeichnet:
  1. soziale Vaterrolle
  2. biologische Vaterschaft
  3. juristische Vaterschaft

2.) Biologische Vaterrolle

„Es gibt Väter und es gibt Zeuger. Väter können zum Zeuger degradiert werden. Vom Zeuger zum Vater ist es ein Werdegang.“ [ 42 ]

Zeugt ein Mann ein Kind, ergibt sich daraus seine biologische Vaterschaft; er wird der „Erzeuger“. Die Position des biologischen Vaters als „Erzeuger“ wird grundsätzlich stärker eingestuft als die Rolle des sozialen Vaters - was im Idealfall jedoch ein und dieselbe Person ist.

Sind biologischer und sozialer Vater zwei unterschiedliche Männer, stößt der soziale Vater schnell an die Grenzen seiner Möglichkeiten. Die Gesetzgebung erkennt dem biologischen Vater weitaus mehr Rechte zu - wie zum Beispiel Sorgerecht oder Umgangsrecht. Somit kann der biologische Vater, betrachtet aus dem Blickwinkel des Rechts, per se auch für das Kind sorgen und über sowohl wesentlichen als auch alltäglichen Dinge entscheiden.

Solange die Beziehung Vater-Kind sich innerhalb einer harmonischen Mann-Frau-Beziehung und Familie abspielt, werden selten juristische Probleme auftauchen und regelmäßig die übereinstimmenden Entscheidungen von Mutter und Vater die Handlungen bestimmen. Kommt es jedoch zu Differenzen und Streitigkeiten hinsichtlich der biologischen Vaterschaft, sehen diese in der Praxis und vor Gericht ausgetragenen Fälle meistens so aus, dass ein „Fremdgehen“ der Partnerin die Ursache für ein Anzweifeln der biologischen Vaterschaft ist. Juristisch ausgedrückt bedeutet „Fremdgehen“, dass „während der Empfängniszeit die Vermutung des Mehrverkehrs besteht.“ Bestätigen bzw. widerlegen lässt sich diese Vermutung mit einem Vaterschaftstest.



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Heimlicher Vaterschaftstest wird Ordnungswidrigkeit
Neues Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung ab 01.04.2008 in Kraft

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