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Vaterschaft

Derzeit ist die Vaterrolle durch drei Kriterien gekennzeichnet:
  1. soziale Vaterrolle
  2. biologische Vaterschaft
  3. juristische Vaterschaft

1.) Soziale Vaterrolle

„Wer ein Kind aufzieht, heißt sein Vater, auch wenn er es nicht gezeugt hat.“ [ 42 ]

Dieses Zitat umschreibt sehr zutreffend die soziale Rolle des Vaters. Die soziale Bindung ergibt sich aus dem tatsächlichen Verhältnis des Vaters zu seinem Kind. Dazu bedarf es keinerlei genetischer Verwandtschaft.

Allerdings verändert sich im Laufe des Lebens eines Kindes das Verhältnis zum Vater.

Für ein kleines Kind ist der ein Vater, der es umsorgt, mit ihm spielt, sich kümmert, kleine Geschenke macht, aber auch Verbote erteilt. Somit ist es nicht verwunderlich, wenn auch andere Bezugspersonen (als der leibliche Vater) als Vater bezeichnet werden, wenn sie diese beschriebene Rolle tatsächlich einnehmen.
Bei älteren Kindern wird der Vater zwar schon differenzierter bestimmt, aber es besteht noch immer die Möglichkeit, dass mehrere Personen als Väter anerkannt werden.
Darin sehen Erwachsene des öfteren leider ein Problem. Aber für die Lebenswelt des Kindes stellt es eine Bereicherung dar. Die besten Erfahrungen für ein Kind liefern Bezugspersonen, die sich Zeit nehmen, ihm zuhören und sich mit ihm beschäftigen.

Aber die soziale Rolle findet auch ihre Grenzen, nämlich dort, wo das Kind ernsthaft gefährdet ist. Das betrifft nicht nur den sozialen Vater, sondern auch die soziale Rolle des biologischen Vaters.
Einschränkungen werden dort gemacht, wo die Eltern Entscheidungen treffen oder Handlungen vornehmen, die nach den Maßstäben des Rechts nicht toleriert werden können - beispielsweise, wenn der Vater gegenüber seinem Kind Gewalt anwendet, er aufgrund seiner Religionsangehörigkeit keine Bluttransfusionen zulässt oder durch seine Krankheit oder Drogensucht die körperliche Unversehrtheit des Kindes bedroht ist.



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