Die Vaterschaftsanfechtung
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Vaterschaftsanfechtung
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(Abstammungsgutachten)

Vaterschaftsanfechtung - Schlüssigkeit zur Überzeugung des Gerichtes (zu 3.)

Der Kläger muss Umstände vortragen, die an dem Bestehen der Abstammung erhebliche Zweifel wecken.

Schwierigkeiten bereitet dabei die Einordnung, ob die vorgebrachten Zweifel einerseits berechtigt und andererseits ausreichend für die Anfechtung der Vaterschaft sind.
Somit muss auch hier, wie schon zuvor unter Fristen beschrieben, zwischen einer bloßen Vermutung ohne Aussagekraft und der sicheren Tatsache unterschieden werden.
Allerdings ist von der korrekten Formulierung und dem schlüssigen Vortrag der Ausgang der Vaterschaftsanfechtung direkt abhängig.
Oftmals kann nur im Einzelfall entschieden werden, ob eine Vaterschaftsanfechtung Aussicht auf Erfolg hat. Sollten Sie diesbezüglich eine Anfrage stellen wollen, steht Ihn online ein Formular zur Verfügung.

Konkrete Anhaltspunkte für einen schlüssigen Antrag sind beispielsweise
  • die Leugnung des Geschlechtsverkehrs mit der Kindsmutter während der Empfängniszeit,
  • der detaillierte Vortrag von Mehrverkehr der Kindsmutter während der Empfängniszeit (siehe dazu OLG Karlsruhe, 2000 [ 22 ], ebenso OLG Köln, 2001 [ 32 ]),
  • der Hinweis des Mannes auf Unfruchtbarkeit, z.B. nach Sterilisation (Siehe dazu OLG Thüringen, 1996 [ 20 ]),
  • eine nachweisliche räumliche Trennung zum Zeugungszeitpunkt oder
  • die offensichtliche Abstammung von einem anderen Mann.
Nachfolgendes bietet keine Basis für eine erfolgreiche Vaterschaftsanfechtung.
  • Äußerliche Merkmale, wenn sie nicht gravierend sind, kommen in der Regel als Verdachtsmomente nicht in Betracht (aber: OLG FaM, 1999 [ 30 ]).
  • Ein privat erhobenes Gutachten (z.B. heimlich durchgeführte Vaterschaftstest) kommt ebenso wenig in Betracht - auch wenn durch solche Gutachten die Zweifel untermauert werden. [ 8 ] Der BGH urteilte 2005, dass heimliche DNA-Vaterschaftsanalysen weder als Beweis vor Gericht zulässig seien, noch als berechtigter Zweifel für ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren dienen können. [ 23, 24 ] Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass gegen die Zulässigkeit derartig durchgeführter Tests die Verletzung des Persönlichkeitsrecht des Kindes spricht (Dieses Prinzip wird im Zivilrecht für alle sonstigen Privatgutachten angewendet. Beweismittel, die unrechtmäßig erlangt worden sind, dürfen nicht im Prozess verwendet werden; siehe dazu aber OLG Koblenz, 2006 [ 9 ]).
    Bitte beachten Sie: haben Sie Kenntnis von einem Vaterschaftstest, der Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit als Vater ausschließt, beginnt Ihre Zweijahres-Frist zur Anfechtung zu laufen. Diese so in gang gesetzte Frist kann meist nicht wieder aufgehoben werden!






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Vaterschaftsanfechtung
Einführung
Anfestungsberechtigte
Fristen
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Sonderfall Eilverfahren
Folgen
siehe auch:
Gesetzliche Empfängniszeit

news
Heimlicher Vaterschaftstest wird Ordnungswidrigkeit
Neues Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung ab 01.04.2008 in Kraft

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[ Vaterschaftsanfechtung - Schlüssigkeit eines Antrags ]
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