Vaterschaftsanfechtung in der Praxis
Der Fall Oliver S.
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Vaterschaftsanfechtung
Vaterschaftstest
(Abstammungsgutachten)

Vaterschaftsanfechtung in der Praxis

Ein typisches Beispiel spiegelt der folgende Fall von Oliver S. wieder, der sich wie beschrieben zugetragen hat:

„Ich kenne meine Frau nunmehr seit über 10 Jahren. Verheiratet sind wir seit 7 Jahren und leben in unserem Traumeigenheim am Rande einer Kleinstadt. Ich arbeite selbständig im eigenen Büro oft mehr als 12 Stunden täglich und meine Frau ist zu Hause und kümmert sich um Haushalt und unsere Kinder, 7 und 5 Jahre alt. Ein großer Nachteil an meinem Job ist, dass ich manchmal auch eine ganze Woche nicht zu Hause bin. Das war bisher kein Problem, denn ich habe meiner Frau vertraut — bis letzte Woche! Ich war wieder geschäftlich unterwegs aber schon am Mittwoch fertig und dachte, dass ich nach Hause fahren und von dort aus weiter arbeiten könnte. Gesagt, getan, als ich dann jedoch am Vormittag ankam, verlies gerade unser Nachbar die Wohnung und stellte sich dabei recht merkwürdig an.

Durch Recherchen habe ich nunmehr Gewissheit, dass meine Frau untreu ist aber auch erhebliche Zweifel an der Vaterschaft von meinen beiden Kindern. Die Frage ist, was soll ich und vor allem, was kann ich jetzt tun? Die Untreue meiner Frau ist die eine Sache, aber meine Kinder?“

Nun ergeben sich folgende Überlegungen:
  1. Oliver S. hat mit Sicherheit die Position des sozialen Vaters im Lebensraum der Kinder. Er hat diese durch seine Erziehung und seine Handlungen geprägt und geformt. Die momentane soziale Rolle des Nachbarn im Leben der Kinder ist nicht beurteilbar. Sollte sich die Vermutung von Oliver S. als wahr herausstellen und sollte sich nachfolgend der Erzeuger der Kinder auch zu seinen Kindern bekennt, so wird sich wahrscheinlich die soziale Rolle von Oliver S. in Bezug auf diese Kinder erheblich ändern - ein erster Punkt, der in der Entscheidung berücksichtigt werden muss!
  2. Dadurch, dass Oliver S. mit der Mutter der Kinder schon vor deren Geburt verheiratet war, sind die Kinder ehelich geboren. Damit steht seine juristische Vaterschaft aktuell eindeutig fest. Eine Aufhebung könnte er nur durch eine Anfechtung erreichen. Für eine Anfechtung hätte er eine Frist von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt, ab dem er von den Umständen, die zu der Anfechtung führen, erfahren hat. Sollte er sich nicht zu einer Anfechtung entscheiden, könnten die anderen Anfechtungsberechtigten (Mutter, Kinder oder biologischer Vater) die Vaterschaft anfechten. Sollten alle drei Parteien in den nächsten zwei Jahren nichts unternehmen, wird eine Anfechtung fast vollständig unmöglich und Oliver S. bliebe der Vater der Kinder.
  3. Zu bedenken gilt des Weiteren, dass häufig allein schon die Anfechtung der Vaterschaft die Verhältnisse zur Kindesmutter und Kindern zerrüttet und ein Misstrauen entsteht, dass am Ende meistens die Ehe zerstört. Da die Kindesmutter die Bezugsperson der Kinder ist, würde im Scheidungsfall ein Gericht später wohl ihr die Kinder zusprechen. Für Oliver S. bliebe dann ein Umgangsrecht - und er wäre ein "Wochenendpapa". ... Will er das überhaupt?

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Neues Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung ab 01.04.2008 in Kraft

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[ Wie wird man(n) Vater ] [ Vaterschaft durch Ehe ] [ Vaterschaft durch Vaterschaftsanerkennung ] [ Vaterschaft durch Vaterschaftsfeststellung ]
Zuverlässigkeit heimliche Vaterschaftstest Sterilisation Scheidungsantrag Grundlagen Vaterschaftsanfechtung Streitwert Neubeginn Frist Abstammungsgutachten - Vaterschaftstest heimlicher Vaterschaftstest Quellenverzeichnis / Literaturverzeichnis Fremdinsemination Vaterschaftsanfechtung Kosten Prozesskostenhilfe (PKH) Verfahrenskostenhilfe Anfechtungsfrist - Beginn Anfechtungsfrist Antrag Vaterschaftsanfechtung Prozesskostenhilfe Einführung Scheidungskosten Anfechtungsumstände Folgen - allgemein, bei Erfolg und bei Misserfolg Intimverhältnis Vaterschaftsanfechtung Praktische Konsequenzen Durchführung naidano Vaterschaft anerkennen Anwaltskostenrechner Praxis (2) Aktuelles Schlüssigkeit des Antrags Gerichtskostenrechner Vaterschaftstest anfechten Sonderfall Eilverfahren Fristen Einführung Praxis (1) Anfechtungsberechtigte


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