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Wie wird man rechtlicher Vater in Deutschland - 1.) Ehe

Das deutsche Recht arbeitet an verschiedene Stellen mit Vermutungen, dies gilt auch für das Vaterschaftsrecht. Eine juristische Vermutung ist, wenn aufgrund eines bestehenden und schon bekannten Sachverhalts bzw. bekannter oder leicht nachweisbarer juristischer Fakten ein bestimmter anderer rechtlicher Zusammenhang vermutet wird.

Hier bedeutet dies: wird ein Kind geboren dessen Mutter verheiratet ist, ist automatisch deren Ehemann der Vater dieses Kindes.

Doch wie das Leben so zeigt, stimmen juristische Vermutungen nicht immer mit den tatsächlichen Sachverhalten überein: in jährlich ungefähr 5000 Fällen ist beispielsweise
  • der biologische Vater eines von der Ehefrau geborenen Kindes der "beste" Freund des Ehemannes oder der Nachbar (wie eventuell in unserem Beispiel)
  • der verstorbene Ehemann nicht der biologische Vater;
  • das Kind ein angebliches Frühchen, geboren 260 Tage nach dem Hochzeitstermin;
  • der Ehemann unfruchtbar und ein One-Night-Stand der biologische Vater;
  • das Umfeld Zeuge vom Mehrverkehr der Mutter während der Empfängniszeit gewesen;
  • schon die Blutgruppenuntersuchung des Kindes hinreichend, um an der Übereinstimmung von angegebenem und biologischen Vater zu zweifeln.
In all diesen Fällen benötigt man ein Vaterschaftanfechtungs- bzw. Vaterschaftsanerkennungsverfahren um festzustellen, dass ein bisher vermuteter Mann nicht bzw. gerade der Vater des Kindes ist.



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Heimlicher Vaterschaftstest wird Ordnungswidrigkeit
Neues Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung ab 01.04.2008 in Kraft

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